Öffentliche Bekanntmachung
15.08.2024
Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
I.
Der Stadtrat hat den Wahltag für die Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Bingen am Rhein auf Sonntag, 10. November 2024, festgelegt.
II.
Zur Vorbereitung der am 10. November 2024 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bingen am Rhein lade ich gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration zur Einreichung von Wahlvorschlägen ein.
Gewählt werden 7 Beiratsmitglieder. Jeder Wahlvorschlag im Sinne der Satzung ist jede/r vorgeschlagene Bewerber/in.
III.
Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen, er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem Rahmen können auch Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der Bewerberin bzw. des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem von der vorschlagenden Person zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind die vorschlagende Person (Name, Vorname und Anschrift) und der/die Bewerber/in (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Die vorschlagende Person stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben worden sind.
IV.
Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei der Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Wahlamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, den 23. September 2024, 18.00 Uhr ab. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
V.
Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Wahlamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein oder über die städtische Homepage www.bingen.de erhalten. Wir stehen Ihnen gerne auch für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.
VI.
Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.
Bingen am Rhein, den 14.08.2024
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Der Wahlleiter
Thomas Feser
Oberbürgermeister