Öffentliche Bekanntmachung

08.08.2024

Einladung zur Wahl der stellvertretenden Wehrleitung
der Freiwilligen Feuerwehr Bingen am Rhein

Nach § 14 Abs.2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrleitung und seiner Vertretung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Oberbürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Gemeindeordnung (GemO) unter Mittelung der Tagesordnung einlädt. 

Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Feuerwehrangehörigen sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält; § 40 Abs. 3 und 4 GemO gilt entsprechend. 

Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl der stellvertretenden Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Bingen am Rhein für

Dienstag, 10. September 2024, 19:00 Uhr,
in die Rheinauenhalle, Mainzer Straße 435, 55411 Bingen-Gaulsheim 

ein.

Das Wählerverzeichnis wird ab 18:00 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt. 

Tagesordnung:  

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Wahl einer stellvertretenden Wehrleitung
  3. Wahl einer weiteren stellvertretenden Wehrleitung
  4. Verschiedenes 

Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Bingen, den 29.07.2024
Thomas Feser
Oberbürgermeister

Zurück zur Übersicht