Öffentliche Bekanntmachung

27.03.2024

Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.
Am Sonntag, 09. Juni 2024, von 08.00 bis 18.00 Uhr, findet die Wahl des Stadtrates Bingen am
Rhein statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der
Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von
Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert,
ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12.00 Uhr, bei Stadtverwaltung
Bingen am Rhein, Wahlamt, Ämterhaus, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein, zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden.
Antragsvordrucke erhalten Sie beim Wahlamt der Stadtverwaltung Bingen am Rhein.

Bingen am Rhein, den 25.03.2024
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Der Wahlleiter
Thomas Feser
Oberbürgermeister

Zurück zur Übersicht