Einsichtnahme der Jahresabschlüsse
02.10.2024
Öffentliche Bekanntmachung
Laut Gesellschaftervertrag vom 10. Mai 2019 hat die Geschäftsführung der Bingen Tourismus & Kongress GmbH den Beschluss über die Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie der beschlossenen Verwendung des Jahresüberschusses oder der Behandlung des Jahresfehlbetrages öffentlich bekannt zu machen und gleichzeitig den Jahresabschluss und den Lagebericht an sieben Werktagen bei der Bingen Tourismus & Kongress GmbH während den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen.
In seiner Sitzung am 29. Juni 2022 hat der Aufsichtsrat der Bingen Tourismus & Kongress GmbH gemäß § 15 des Gesellschaftervertrages in der jeweils geltenden Fassung den geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2020 zum 31. Dezember 2020 festgestellt und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
In seiner Sitzung am 20. Juli 2023 hat der Aufsichtsrat der Bingen Tourismus & Kongress GmbH gemäß § 15 des Gesellschaftervertrages in der jeweils geltenden Fassung den geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2021 zum 31. Dezember 2021 festgestellt und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
In seiner Sitzung am 16. Mai 2024 hat der Aufsichtsrat der Bingen Tourismus & Kongress GmbH gemäß § 15 des Gesellschaftervertrages in der jeweils geltenden Fassung den geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2022 zum 31. Dezember 2022 festgestellt und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Die Jahresabschlüsse 2020, 2021 und 2022 mit jeweiligen Lageberichten liegen zur Einsichtnahme
vom Montag, 07. Oktober bis Freitag, 18. Oktober 2024
montags bis freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr
bei der Tourist-Information Bingen, Rheinkai 21, 55422 Bingen am Rhein, öffentlich aus.
Bingen am Rhein, 02.10.2024
Bingen Tourismus & Kongress GmbH
Thomas Feser
Aufsichtsratsvorsitzender