Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen für das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“

22.01.2024

Öffentliche Bekanntmachung 

Der Rat der Stadt Bingen hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 beschlossen, Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) m.W.v. 01.01.2024, durchzuführen.

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
Das vorgesehene Untersuchungsgebiet umfasst zum einen Flächen zwischen Rhein- und Naheufer und Innenstadtbereich (Stadteingang-West), zum anderen das an die Freiräume des Naheufers und südlich an die Kernstadt angrenzende Quartier im Bereich der Gaustraße mit einer Fläche von ca. 17,7 ha

Die nördliche Grenze des Untersuchungsbereiches bildet der Rhein, die westliche Grenze bildet die Nahe. In südliche Richtung reicht das Gebiet bis zu dem Bereich, in dem die Drususbrücke über die Nahe führt. Die östliche Grenze verläuft zunächst entlang der Dr.-Sieglitz-Straße bis zur Einmündung in die Schloßbergstraße, weiter entlang der Schloßbergstraße gen Westen, entlang der Stefan-George-Straße und in Verlängerung entlang der Gerbhausstraße und schließlich entlang des Fruchtmarktes entsprechend der Abgrenzung des Projektgebietes „Stadteingang-West“.

Der räumliche Geltungsbereich ist aus der Planskizze ersichtlich.

Plan Abgrenzung Untersuchungsgebiet

Anlass der Vorbereitenden Untersuchungen
Im oben beschriebenen Untersuchungsgebiet „Stadteingang-West“ bestehen aktuell Defizite, Aufgabenstellungen und Handlungsbedarfe im Sinne einer geordneten Stadtentwicklung.

Mängel bestehen hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des Gebietes in Bezug auf den fließenden und ruhenden Verkehr sowie die Ausstattung des Gebietes mit und die Vernetzung von Grün- und Freiflächen. Darüber hinaus gibt es einerseits nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen, die einer neuen Nutzung zugeführt oder zurückgebaut werden könnten, andererseits teils denkmalgeschützte Altbaubestände, die es nachhaltig zu erhalten gilt.

Die Stadt Bingen hat sich daher um die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ beworben.

Untersuchungsziel und –umfang
Die Stadt Bingen beabsichtigt, die Vorbereitenden Untersuchungen für die Durchführung der Städtebauförderungsmaßnahme zu erarbeiten. Die Vorbereitenden Untersuchungen sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen.

Mit den Vorbereitenden Untersuchungen sollen strukturelle und städtebauliche Verhältnisse und Zusammenhänge untersucht und bewertet werden. Auf dieser Beurteilungsgrundlage sollen insbesondere die Neuordnungsziele und die erforderlichen Maßnahmen konkretisiert werden. Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen wird Grundlage für die Entscheidung des Stadtrates sein, ob und in welcher Abgrenzung das Gebiet „Stadteingang West“ förmlich als Stadterneuerungs- bzw. Stadtsanierungsgebiet festgelegt wird.

Hierauf aufbauend soll ein integriertes Stadtentwicklungskonzept erarbeitet werden, in dem räumliche wie inhaltliche Defizite und Handlungsbedarfe im oben beschriebenen Gebiet aufgezeigt werden. Es werden weiterhin Handlungsideen erarbeitet und einzelne Maßnahmen benannt, welche zur nachhaltigen Sicherung, Entwicklung und Stärkung der Funktionen des Gebietes als Wohn- und Arbeitsort sowie als touristisches Ziel beitragen.

Weiteres Vorgehen
Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird die Stadt Bingen über den weiteren Verfahrensablauf entscheiden und die Bürgerschaft informieren.

Gemäß § 138 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Bingen, den 17.01.2024

Thomas Feser
Oberbürgermeister

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