Einladung zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin

25.10.2024

Einladung zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin für die Freiwillige Feuerwehr Bingen am Rhein – Einheit Büdesheim

Nach § 14 Abs.2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrführung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Oberbürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) unter Mittelung der Tagesordnung einlädt. 

Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Bingen am Rhein – Einheit Büdesheim für

Dienstag, 26. November 2024, 19:00 Uhr,
in das Feuerwehrgerätehaus, Am Entenbach 7, 55411 Bingen-Büdesheim

herzlich ein.

Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Feuerwehrangehörigen sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Wählerverzeichnis wird ab 18:00 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin
3. in Abhängigkeit des vorangegangenen Ergebnisses die Wahl eines stv. Wehrführers / stv. Wehrführerin
4. Verschiedenes 

Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Bingen, den 22.10.2024
Thomas Feser
Oberbürgermeister

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