Einladung zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin
10.10.2024
Einladung zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin für die Freiwillige Feuerwehr Bingen am Rhein – Einheit Bingerbrück
Nach § 14 Abs.2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrführung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Oberbürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) unter Mittelung der Tagesordnung einlädt.
Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Bingen am Rhein – Einheit Bingerbrück für
Dienstag, 12. November 2024, 20:00 Uhr,
in das Feuerwehrgerätehaus, Koblenzer Str. 44, 55411 Bingerbrück
herzlich ein.
Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Feuerwehrangehörigen sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Wählerverzeichnis wird ab 19:00 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin
- Verschiedenes
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Bingen, den 09.10.2024
Thomas Feser
Oberbürgermeister