Bekanntmachung des Zweckverbandes Walderholungsverband Rhein-Nahe

07.11.2024

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Walderholungsverband  Rhein-Nahe für die Jahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen habe ich den Mitgliedern der Verbandsversammlung zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der bei der Stadtverwaltung Bingen angesiedelten Geschäftsstelle, Torwärterhaus Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Daxweiler, Oberheimbach, Stromberg,
Warmsroth, Dichtelbach, Bingen, Ingelheim, Bacharach, Breitscheid, Manubach, Münster-
Sarmsheim, Niederheimbach, Oberdiebach, Trechtingshausen, Waldalgesheim und Weiler bei Bingen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung beim
Zweckverband Walderholungsverband, Torwärterhaus Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein,
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan
und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an den Zweckverband
Walderholungsverband, Torwärterhaus Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein oder
elektronisch an manuel.braun@bingen.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird
rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist ein
gegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Bingen am Rhein, 07.11.2024 
Jens Voll
Verbandsvorsteher

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