Bekanntmachung
28.06.2024
Bebauungsplan „Johannisstraße/Kirche, 2. Änderung“ in Bingen-Büdesheim (Nr. 302.2)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) i.V.m. dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBL. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.12.2023 (BGBl. 2023 I S. 344)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch Auslegung und Einladung zur Bürgerversammlung
Der Rat der Stadt Bingen hat in seiner Sitzung am 22.05.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Johannisstraße/Kirche, 2. Änderung“ in Bingen-Büdesheim (Nr. 302.2) beschlossen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 15.02.2022 wurde durch den Planungsausschuss beschlossen, den Bereich in mehreren Bauabschnitten zu entwickeln. Der nun vorliegende Geltungsbereich stellt somit den 1. Bauabschnitt dar.
Der Rat der Stadt Bingen hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 beschlossen, die erforderlichen Verfahrensschritte zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange auf den Planungsausschuss zu übertragen.
In seiner Sitzung am 06.06.2024 hat der Planungsausschuss die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird wie folgt durchgeführt und hiermit bekannt gemacht:
Am Mittwoch, den 10.07.2024 findet um 18:30 Uhr in der Mensa der Realschule plus „Am Scharlachberg“, Pestalozzistraße 1 in 55411 Bingen-Büdesheim eine Bürgerversammlung zu dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan statt. Die bisherigen Planungen/Überlegungen sollen vorgestellt und die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.
Ergänzend wird die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgenommen. Der Bebauungsplanentwurf liegt einschließlich Planzeichnung, Textfestsetzung, Begründung und Anlage zur Begründung (Artenschutzrechtliche Prüfung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) in der Zeit vom 10.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024 offen.
Während der Auslegung hat jeder das Recht, den Bebauungsplanentwurf einzusehen und zu erörtern. Anregungen zum Bebauungsplan können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Stellungnahmen zur Planung sollen während der o.a. Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanung@bingen.de eingereicht werden. Bei Bedarf können sie auch per Post an die Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Bauamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein, verschickt oder dort mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung erklärt werden.
Entsprechend § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet unter der Adresse: https://www.bingen.de/leben/wohnen-in-bingen/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.GeoPortal.rlp.de ersetzt.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG besteht die Möglichkeit, eine Zusendung der Unterlagen anzufordern oder eine Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung nach vorheriger Terminabsprache vorzunehmen. Zwecks Anforderung von Unterlagen oder Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Frau Jennifer Hollinka (Telefon 06721/184-259) oder stadtplanung@bingen.de.
Die abgegebenen Stellungnahmen werden vom Rat bzw. Planungsausschuss der Stadt Bingen am Rhein geprüft. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Johannisstraße/Kirche, 2. Änderung“ liegt am östlichen Ortsrand von Bingen-Büdesheim und wird nördlich umgrenzt vom Friedhof und südlich von der ehemaligen B9. Der geplante Bebauungsplan ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich und umfasst die folgenden Grundstücke der Gemarkung Büdesheim:
Flur 22: Flurstücke 154/2 tlw., 154/3, 154/4 tlw., 154/5 teilw., 229 tlw.
Flur 23: Flurstücke 56/1, 68/1, 69, 85/3 tlw., 86, 87, 88, 89, 90, 117 tlw.
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Stadt Bingen abgerufen werden kann.
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Bingen, den 26.06.2024
Thomas Feser
Oberbürgermeister