Bekanntmachung

09.10.2024

Einsichtnahme und Zulassung der Wahlvorschläge

1. Bekanntmachungen  der zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des Beirates  für  Migration und Integration der Stadt Bingen am Rhein  am 10.11.2024 sowie

2.  über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis  und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Beirat f ür Migration und Integration des Landkreises Mainz-Bingen  am 10.11.2024

zu 1.
I.
Zur Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Bingen am Rhein wurden insgesamt 12 Personen vorgeschlagen. Wahlberechtigt davon waren 12 Personen. 

II.
Der Wahlausschuss hatte in seiner Sitzung am 26.09.2024 über die Prüfung der Gültigkeit sowie Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu entscheiden. Aufgrund nicht behebbarer Mängel mussten insgesamt 7 Wahlvorschläge zurückgewiesen werden.
Die nachfolgenden Personen konnten für die Wahl zum Beirat für Migration und Integration der Stadt Bingen am Rhein durch den Wahlausschuss zugelassen worden:

  1. Frau Noudjeu, Marie, geb. 1981, wohnhaft: Bingen am Rhein,
  2. Herr Zawisko, Tomasz, geb. 1988, wohnhaft: Bingen am Rhein,
  3. Herr Kwengwa, Mac Frank, geb. 1986, wohnhaft: Bingen am Rhein,
  4. Herr Forderer, Ulrich, geb. 1958, wohnhaft: Bingen am Rhein,
  5. Frau Egbert, Christa, geb. 1964, wohnhaft: Bingen am Rhein.

III.

Zur Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bingen am Rhein sind
somit weniger Personen zugelassen, als Mitglieder des Beirates zu wählen sind. 
Die Wahl findet daher am 10.11.2024 nicht statt.

Zu 2.
I.
Am Sonntag, dem 10.11.2024, findet im Landkreis Mainz-Bingen die Wahl des Beirates für Migration und Integration statt. 

II.
Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Mainz-Bingen wird in der Zeit vom 21.10. bis 25.10.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Wahlamt der Stadt Bingen, Ämterhaus, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein, für jedermann zur Einsichtnahme bereitgehalten. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind: Mo. bis Fr. 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Mo. von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. 
Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

III.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am Freitag, dem 25.10.2024, bis 12.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Bingen, Wahlamt, Ämterhaus, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein, Einspruch einlegen (Einspruchsfrist). Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

IV.
Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration des Landkreises Mainz-Bingen wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt. Die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten des Landkreises Mainz-Bingen erhalten frühestens ab dem 07.10.2024 ihren Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Eines besonderen Antrages bedarf es nicht für die von Amts wegen eingetragenen Wahlberechtigen.
Sonstige Wahlberechtigte gemäß § 56 GemO bzw. § 49 a LKO i.V.m. § 9 Abs. 3 der Satzung über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration des Landkreises Mainz-Bingen können einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 08.11.2024, 18.00 Uhr stellen.

V.
Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten für den Landkreis Mainz-Bingen

  • mit dem gelben Wahlschein zugleich
  • einen amtlichen rosa Stimmzettel,
  • einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck "Stimmzettelumschlag für die Briefwahl",
  • einen amtlichen orangefarbenen Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief" und der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Bingen am Rhein, den 08.10.2024
Stadtverwaltung Bingen am Rhein

In Vertretung
Ulrich Mönch
Bürgermeister

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