1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für die Jahre 2023 und 2024
11.12.2023
Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat hat aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland–Pfalz in der derzeit
geltenden Fassung in seiner Sitzung am 26. September 2023 eine Nachtragshaushaltssatzung
beschlossen.
Diese finden Sie hier. (unter Punkt 02.01 )