Jetzt bewerben – Stadt schreibt Kunstförderpreis aus

07.05.2024

Verleihung des Kunstförderpreises 2021

Künstlerische Kreativität soll ausgezeichnet werden

Ein schönes Fest – so hat es nicht nur Bingens Oberbürgermeister Thomas Feser vor Augen, wenn er sich an die letzte Verleihung des städtischen Kunstförderpreises erinnert. Viel Publikum fand sich 2022 auf dem Lesehof der Bücherei³ ein, als gleichzeitig mit der Preisverleihung am Welttag des Buches auch die Nachbarn Bürgerbüro und Standesamt „offiziell“ ihre Türen öffneten. Das Oriental Jazz Quintett als Preisträger begleitete die Veranstaltung musikalisch, und die zweite Gewinnerin, Jutta Nelißen, stellte ihre Bilder in den Räumen der Bücherei³ aus.

Doch bevor jetzt das Programm der Preisverleihung 2024 geschmiedet wird, freut man sich auf Burg Klopp auf die Bewerbungen. „Ich weiß, dass es viele kreative Ideen und Projekte in unserer Stadt gibt,“ erklärt OB Feser, „und wir möchten Kunstschaffende nun ermutigen, sich mit ihrer Kunst für unseren Preis zu bewerben.“ Da-bei spiele es keine Rolle, ob Profi oder Laie oder welche Generation, so der OB weiter. Dotiert ist der Preis mit 3.000 €.

Der Kulturausschuss, der in seiner letzten Sitzung neue Richtlinien beschloss, strebt die Anerkennung und Förderung von Personen bzw. Gruppen an, „die sich in besonderem Maße um das künstlerisch-kulturelle Leben der Stadt Bingen am Rhein verdient gemacht haben“. Willkommen sind Beiträge aus allen künstlerischen Bereichen – von Bildender Kunst, Musik und Literatur sowie von Musik- und Theatergruppen.

Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass der Preis nachhaltig wirkt – etwa mit der Möglichkeit für die Preisträgerin oder den Preisträger, bei Ausstellungen, Veranstaltungen, Partnerschaftsbegegnungen und ähnlichem der Stadt Bingen am Rhein berücksichtigt zu werden.

Kurz und bündig:

  • Abgabe der Vorschläge bis 12. Juli 2024.
  • Adresse: Stadtverwaltung Bingen, Stichwort „Kunstförderpreis“, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein oder per E-Mail kunstfoerderpreis@bingen.de.
  • Ein Bezug des Kunstschaffenden zur Stadt Bingen am Rhein muss gegeben sein.
  • Der Preis wird für besondere Leistungen auf künstlerischem Gebiet (Musik, bildende Kunst, darstellende Kunst, Theater / Film und Literatur) vergeben.
  • Eine Fachjury wählt aus den Bewerbungen einen Vorschlag aus, der dem Kulturausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
  • Teilnahmekriterien und Richtlinie für die Vergabe des Kunstförderpreises auch unter www.bingen.de/kunstfoerderpreis
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