Jede Stimme zählt – Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024

06.06.2024

Symbolbild 'Wahlen'

Folge 8: Die verschiedenen Auszählungsmöglichkeiten

Wer denkt, mit dem bloßen Öffnen des gefalteten Stimmzettels beziehungsweise des Umschlags bei der Briefwahl und einem „Kreuzchenmachen“ bei der betreffenden Partei oder Person, sei es getan – der macht es sich, beziehungsweise dem Wahlvorstand zu einfach.

Zuerst einmal unterliegen die Stimmzettel etc. einer strengen Kontrolle ob ihrer Gültigkeit, dann erst wird ausgezählt.

Der Anteil der Sitze (im jeweiligen Rat) soll dem Anteil der Stimmen der jeweiligen Partei entsprechen, das ist das Ziel bei Verhältniswahlen. Um dies möglichst genau zu errechnen, gibt es verschiedene Verfahren. Ihre Unterscheidung liegt dabei in der Art der Rundung.

Ob das d‘hondtsche, das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren, das Hare-Niemeyer-Verfahren oder andere Verfahren (je nach Land auch andere Namen wie „Jefferson“- oder „Hamilton-Verfahren“) angewendet werden, ist eine Frage der mathematischen Berechnung, die zwischen Quotenverfahren und Divisorverfahren unterscheidet.

Bei der Sitzverteilung der Europawahlen wird das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers angewendet, bei den rheinland-pfälzischen Kommunalwahlen ebenfalls. Hier wird mit dem Divisorverfahren mit Standardrundungen gerechnet.

Der rheinland-pfälzische Landeswahlleiter erklärt es im „ABC des Wahlrechts“ wie folgt:

„Für die Berechnung wird zunächst ein Sitzverteilungsdivisor ermittelt, in dem die Gesamtzahl aller gültigen Stimmen der an der Sitzverteilung teilnehmenden Wahlvorschläge durch die Zahl der insgesamt zu vergebenden Sitze dividiert wird. Anschließend wird die Zahl der Stimmen, die eine Partei/Wählergruppe jeweils erhalten hat, durch den Divisor geteilt. Die Anzahl der Sitze ergibt sich sodann aus den ganzen Zahlen (Zahl vor dem Komma) sowie nach den entsprechenden Zahlenbruchteilen (Zahl nach dem Komma). Wird die Anzahl der zu vergebenden Sitze bei diesem Rechenschritt über- oder unterschritten, ist eine Neuberechnung des Zuteilungsdivisors erforderlich.“

(Quelle: https://www.wahlen.rlp.de/service/abc-des-wahlrechts – Stichwort Sitzverteilung)

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