Zuschüsse für Sportvereine
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Berechnung und Auszahlung von Zuschüssen an Binger Sportvereine für vereinseigene Sportanlagen und für jugendliche Vereinsmitglieder
Zuständigkeit
- Abteilung
- Sport
- Ansprechpartner
- Elif Ergül
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-218
- Telefax
- 06721 184-222
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO, MI, FR | 08:30 – 12:00 Uhr |
DI u. DO | geschlossen |
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Feststellung der Mitgliederzahlen durch Meldung des Landessportbundes bzw. Sportbundes Rheinhessen
Formulare und Merkblätter
Sportförderrichtlinien 2014
PDF, 0,15 MB