Wohngeld
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es als
- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers: Erstantrag
- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers: Weiterleistungsantrag
- Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung:
Erst-Antrag - Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung: Weiterleistungsantrag
Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld erhält nur, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen nachweist.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind z.B. Leistungsempfänger von:
- Arbeitslosengeld II
- Grundsicherung im Alter
sofern die Kosten der Unterkunft bei dieser Berechnung bereits berücksichtigt wurden.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Wohngeldstelle
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-187
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Mietzuschuss:
- Mietbescheinigung (kann auch heruntergeladen werden) und Mietvertrag
- Nachweise der Einkünfte aller Familienmitglieder (Lohnabrechnungen - evtl. muss Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber angefordert werden, Rentenbescheide, ALG I-Bescheide, Zinseinnahmen etc.)
- Nachweis bezügl. Mietzahlungen (Kto.-Auszug)
Lastenzuschuss:
- Bescheinigung über aufgenommene Darlehen und Nachweis (Kto.-Auszug der Darlehnsabbuchung)
- Grundbuchauszug
- Grundsteuerbescheid
- Nachweise der Einkünfte s.o.