Wohnberechtigungsschein
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen. Voraussetzung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist u. a. das Haushaltseinkommen.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Gebäudewirtschaft - Wohnungvergabe
- Ansprechpartner
- Annette Welzel
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-152
- Telefax
- 06721 184-121
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO, MI und FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag gebührenfrei ausgestellt und ist für 1 Jahr gültig.
Dem ausgefüllten Antrag fügen Sie bitte Nachweise über Ihre und die Einkünfte Ihrer Haushaltsangehörigen bei.
Notwendige Unterlagen sind:
- Vordruck "Antrag Wohnberechtigungsschein“
- Vordruck "Einkommenserklärung"
- Lohn/Gehalt/Verdienstbescheinigung, ggf. Arbeitsvertrag
- aktueller Steuerbescheid
- aktueller Rentenbescheid / Rentenanpassungsmitteilung
- Leistungsbescheid z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsbescheid, BaföG-Bescheid, Krankengeld usw.
- Aufwendungen für gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen
- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid
Außerdem sind uns die Personalausweise aller Haushaltsmitglieder vorzulegen. Antragssteller, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, haben uns die Pässe mit dem Aufenthaltsstatus vorzulegen.