Versammlung anmelden
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug durchführen will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe anmelden.
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen enthalten, wie:
- Name und Anschrift der Veranstalterin oder des Veranstalters (Privatperson oder Organisation),
- Name, Anschrift, Telefon, Fax der Versammlungsleiterin oder des Versammlungsleiters,
- Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
- Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
- Zahl der Ordnerinnen und Ordner,
- voraussichtliche Teilnehmerzahl und
- vorgesehene Hilfsmittel (z. B. Lautsprecher, Transparente).
Gerne können Sie zur Versammlungsanmeldung das unten aufgeführte Formular verwenden.
Bei Bedarf werden im Vorfeld mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung durchgeführt.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-184
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Das Wahlamt ist zwischen den Jahren für Wahlvorschlagsträger wie folgt geöffnet:
23.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
27.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
30.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr