Vergnügungssteuer
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Der Besteuerung unterliegen die in § 1 Abs. 1 der Vergnügungssteuer-Satzung der Stadt Bingen am Rhein genannten im Gebiet der Stadt Bingen veranstalteten Vergnügungen gewerblicher Art.
Die Steuersätze für die Vergnügungssteuer betragen derzeit:
1 Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Besteuerung nach dem Einspielergebnis)
Der Steuersatz beträgt für das Halten eines Gerätes mit Gewinnmöglichkeit für jeden angefangenen Kalendermonat
a) in Spielhallen, Internetcafés oder ähnlichen Unternehmen 15 % des Einspielergebnisses, mindestens jedoch € 75,00
b) in Schank- und Speisewirtschaften, sowie an anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15 % des Einspielergebnisses, mindestens jedoch € 23,00
2 Geräte ohne Gewinnmöglichkeit (Besteuerung nach der Anzahl der Geräte)
Der Steuersatz beträgt für das Halten eines Gerätes ohne Gewinnmöglichkeit für jeden angefangenen Kalendermonat
a) in Spielhallen, Internetcafés oder ähnlichen Unternehmen € 23,00
b) in Schank- und Speisewirtschaften, sowie an anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten € 18,00
c) für Geräte, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden, oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben € 400,00
3 Veranstaltungen
3.1 Besteuerung nach dem Eintritt
Der Steuersatz beträgt
a) bei Einzelveranstaltungen 20 v.H. des Eintrittspreises oder Entgelts
b) bei Dauerveranstaltungen (mindestens 20 Tage im Jahr) 15 v.H. des Eintrittspreises oder Entgelts
3.2 Besteuerung nach der Größe des benutzten Raumes
Die Steuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene 10 Quadratmeter Veranstaltungsfläche in geschlossenen Räumen
a) bei Einzelveranstaltungen € 0,60
b) bei Dauerveranstaltungen (mindestens 20 Tage im Jahr) € 0,40
Bei Veranstaltungen im Freien werden 50 v.H. dieser Sätze in Ansatz gebracht.
Zuständigkeit
- Amt
- Kämmerei
- Abteilung
- Steuerabteilung
- Ansprechpartner
- Bernhard Fleck
- Strasse
- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-234
- Telefax
- 06721 184-233
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Das Wahlamt ist zwischen den Jahren für Wahlvorschlagsträger wie folgt geöffnet:
23.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
27.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
30.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr