Urkundenanforderung
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Sie benötigen Urkunden?
Beim Standesamt Bingen am Rhein können Sie Urkunden erhalten, die das Gebiet der Stadt Bingen am Rhein und ihrer Stadtteile betreffen.
Urkunden aus der Zeit bis zum 08.06.1969 (Eingemeindung), die den heutigen Stadtteil Bingerbrück betreffen, erhalten Sie beim Standesamt Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen am Rhein, Tel. 06721-304-215.
Wer ist zum Antrag auf Ausstellung einer Urkunde berechtigt?
Sie sind zur Beantragung berechtigt, wenn Sie selbst in der Urkunde aufgeführt sind oder wenn Sie in gerader Linie mit der in der Urkunde aufgeführten Person verwandt sind (als Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel).
Sind Sie Geschwister oder Halbgeschwister, so müssen Sie mittels eigener Urkunden Ihre Verwandtschaft nachweisen und ein berechtigtes Interesse am Erhalt der Urkunde glaubhaft machen.
Wie können Sie eine Urkunde beantragen?
Sie können die Urkunde bequem über das Urkundenanforderungsportal beantragen, indem Sie auf die nachstehende Buttons klicken.
Urkunden aus dem Geburtenregister
Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Urkunden aus dem Sterberegister
Darüberhinaus haben Sie die Möglichkeit Ihre Urkunden über das Portal Services Ehe-Online anzufordern, indem Sie auf die nachstehenden Buttons klicken:
Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Bei der Online-Beantragung haben Sie die Möglichkeit, mittels elektronischer Bezahlungsart zu zahlen. Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihre Bank diese Zahlungsart anbietet.
Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit Ihre Bestellung auch per E-Mail an standesamt@bingen.de unter Angabe der gewünschten Urkunden sowie der Daten zum Personenstandsregister (Namen, Geburtsdatum bzw. Sterbe- oder Ehedatum, Geburts-, Sterbe- oder Eheschließungsort, etc.) zu senden oder die Urkunde schriftlich per Post zu beantragen.
In diesen Fällen bitten wir Sie zur Authentifikation eine Kopie oder einen Scan Ihres Ausweises beizufügen. Geben Sie außerdem Ihre aktuelle Adresse an, damit wir die Urkunden mit Gebührenbescheid zuschicken können.
Achtung!
Bitte nutzen Sie ausschließlich diese Möglichkeiten zur Urkundenanforderung. Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich nicht um Serviceangebote der deutschen Standesämter handelt, sondern um kostenpflichtige Leistungen von privaten Anbietern.
Diese Leistung besteht oftmals lediglich in einer Anforderung der Urkunde. Die Gebühr des Standesamts wird dadurch in der Regel nicht beglichen.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Standesamt
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon:
- 06721 184-306 / -308
- Weiteres
-
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt.
- Telefon
- 06721 184-306 / -308
- Telefax
- 06721 184-314
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Das Wahlamt ist zwischen den Jahren für Wahlvorschlagsträger wie folgt geöffnet:
23.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
27.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
30.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr