Straßenausbaubeiträge
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet Beiträge für den Ausbau von Straßen nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) und ihrer Satzung zu erheben. Die Kommunen haben daher keine Wahl, ob sie Beiträge erheben oder nicht.
Bisher wurden von der Stadt Bingen am Rhein Ausbaubeiträge in Form von Einmalbeiträgen erhoben, d.h. nur die Grundstückseigentümer an der konkret ausgebauten Straße wurden zu Beiträgen herangezogen.
Aufgrund einer Änderung des KAG Rheinland-Pfalz vom 05.05.2020 sind nun alle Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz verpflichtet spätestens zum 01.01.2024 nur noch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge statt Einmalbeiträge zu erheben. Mit dieser Gesetzesänderung wurde den Kommunen die bisherige Wahlmöglichkeit bei der Beitragserhebung genommen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen beschlossen (nachfolgend WKB-Satzung genannt). Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Anders als beim Einmalbeitrag werden damit die Kosten für den Ausbau einer Verkehrsanlage jetzt auf alle Grundstückseigentümer der entsprechenden Abrechnungseinheit umgelegt.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.bingen.de/straßen
Zuständigkeit
- Amt
- Stadtwerke
- Abteilung
- Stadtwerke Veranlagungsstelle
- Strasse
- Saarlandstraße 364
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 9707-69
- Telefax
- 06721 9707-50
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
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