Straßenaufgrabung
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Im Zuge der Neuverlegung, Änderung, Unterhaltung, Instandsetzung oder Reparatur von unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen und zur Unterhaltung, Instandsetzung und zum Neubau von an Verkehrsanlagen angrenzenden Bauteilen müssen die hiervon betroffenen Verkehrsflächen aufgebrochen oder aufgegraben sowie wieder verfüllt bzw. wieder befestigt werden (Aufgrabung).
Jede Aufgrabung stellt eine dauerhafte Störung der Lagerungsdichte, der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes der Befestigung bzw. des Ober- und Unterbaus der betroffenen Verkehrsfläche dar.
Deshalb ist nach Abschluss der Bauarbeiten die Verfüllung und die Oberflächenbefestigung des Aufgrabungsbereichs gemäß Buchstabe B, Ziffer 1 dieser Richtlinie unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt und der allgemein anerkannten Regeln der Technik wiederherzustellen.
Die Richtlinien für das Aufgraben öffentlicher Verkehrsflächen und von Wirtschaftswegen in der Stadt Bingen am Rhein (Aufgrabungsrichtlinie) regeln die Vorgehensweise vor, bei und nach Aufgrabungen in und an öffentlichen Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sowie Standards zur Qualitätssicherung im Zuge solcher Baumaßnahmen.
Zuständigkeit
- Amt
- Stadtwerke
- Abteilung
- Stadtwerke Straßenbau
- Strasse
- Saarlandstraße 364
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 9707-18
- Telefax
- 06721 9707-50
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO |
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