Sondernutzung (Wirtschaftswege)
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Das Befahren der Wirtschaftswege ist nur für Feldanlieger mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen erlaubt.
Sonstige Wirtschaftswegenutzer benötigen einen Sondernutzungsvertrag.
Zuständigkeit
- Amt
- Stadtwerke
- Abteilung
- Stadtwerke Straßenbau
- Strasse
- Saarlandstraße 364
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 9707-18
- Telefax
- 06721 9707-50
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO |
14:00 - 18:00 Uhr |