Reisegewerbekarte
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Zuständigkeit
- Abteilung
- Gewerbeabteilung
- Ansprechpartner
- Cindy Pahlke
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-188
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Das Wahlamt ist zwischen den Jahren für Wahlvorschlagsträger wie folgt geöffnet:
23.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
27.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
30.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung
- polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "0")
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9")
- Bescheinigung in Steuersachen
- Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
- Vorlage eines Auszuges aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes
Gebühren:
nach Zeit- und Sachaufwand