Ortsrecht
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
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Lebensbereich
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Rat der Stadt Bingen in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.
Zuständigkeit
- Amt
- Hauptamt
- Abteilung
- Zentrale Dienste / Rat und Ausschüsse
- Ansprechpartner
- Siegfried Theobald
- Strasse
- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-125
- Telefax
- 06721 184-170
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Formulare und Merkblätter
01-01 Hauptsatzung inkl. 14. Änderung
PDF, 0,07 MB
02-01 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023-2024
PDF, 0,04 MB
02-01 Haushaltssatzung 2023-2024
PDF, 0,25 MB
02-02 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
PDF, 0,02 MB
03-03 Satzung über die Sondernutzung von Straßen
PDF, 0,06 MB
06-09 Bauleitplanung / Bebauungspläne
PDF, 0,03 MB