Lernmittelbefreiung
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Der Antrag auf Lernmittelfreiheit ist wiederkehrend für jedes Schuljahr zu stellen. Die Formulare für das Antragsverfahren werden zu Beginn des Jahres an die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule ausgehändigt. Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Möglichkeit eines Online-Antrages unter nachstehendem Link:
Zum Online-Antragsformular für die Lernmittelbefreiung
Durch die Bewilligung des Lernmittelbefreiungsantrages nehmen Sie automatisch an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teil. Sobald Sie einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, erhält der/die Schüler/in alle notwendigen Lernmittel kostenlos ausgeliehen. Eine Registrierung im Internetportal der Schulbuchausleihe ist dann nicht erforderlich. Dies ist nur für die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe (gegen Ausleihgebühr) notwendig.
Die Stadtverwaltung Bingen ist für die Lernmittelbefreiung der Binger Grundschulen und der Realschule plus am Scharlachberg verantwortlich. Bitte schicken Sie Ihren Antrag fristgemäß bis zum 15. März an die Stadtverwaltung Bingen, Amt für soziale Aufgaben, Jugend, Kindertagesstätten, Schulen und Sport, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein.
Für die anderen Schulen müssen Sie sich an den jeweiligen Schulträger wenden. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Schulen
- Ansprechpartner
- Heike Rosenberger
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-215
- Telefax
- 06721 184-222
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Das Wahlamt ist zwischen den Jahren für Wahlvorschlagsträger wie folgt geöffnet:
23.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
27.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
30.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr