Ladenöffnungsgesetz
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Verkaufsstellen sind Einrichtungen, bei denen von einer festen Stelle aus Waren ständig zum Verkauf an jedermann vorgehalten werden. Das Vorhalten von Waren stellt das Anbieten der Entgegennahme von Warenbestellungen in den Einrichtungen gleich. Die Ladenöffnungszeiten sind grundsätzlich montags bis samstags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind die Verkaufsstellen geschlossen zu halten. Im Rahmen der gesetzlichen Regelung sind Ausnahmen, z. B. für Apotheken und Tankstellen sowie verkaufsoffene Sonntage, möglich.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-184
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung