Kindergeld
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt - in einigen Fällen auch darüber hinaus. Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden. Infolge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 haben sich jedoch für volljährige Kinder Änderungen ergeben, wie z.B. durch den Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze ab 01.01.2012.
Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
(Quelle: http://www.arbeitsagentur.de)
Zuständigkeit
- Name
- Agentur für Arbeit
- Strasse
- Mainzer Straße 57 - 59
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Postanschrift
- Agentur für Arbeit Mainz, 55147 Mainz
- Telefon
- 0800 4 5555-00
- Telefon 2
- +49 6131 248 777
- Öffnungszeiten
- Telefonische Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 08:00 – 18:00
Kommen Sie vorbei:
Dienstag und Mittwoch, 08:00-12:00 Uhr