Immissionsschutz
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch anlage- oder verhaltensbedingte Alltagsstörungen und Belästigungen (Lärm, Geruch, Erschütterungen, Verunreinigungen, Licht, Wärme, Strahlen u. ä.)
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen betreffend nachtruhestörende Tätigkeiten und die Benutzung von Tongeräten in erheblich belästigender Lautstärke
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Ansprechpartner
- Denise Frühauf
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-195
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Das Wahlamt ist zwischen den Jahren für Wahlvorschlagsträger wie folgt geöffnet:
23.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
27.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
30.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Gebühren:
25 bis 750,00 € (Gebühr für Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz gem. Ziffer 4.3.1.1 des Besonderen Gebührenverzeichnisses der Landesverordnung über die Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 20.04.2006 (GVBl. S. 165))