Hundehaltung (ohne Hundesteuer), Gefährliche Hunde
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch hundehaltungsbedingte Alltagsstörungen (Hundegebell, Hundekot u. ä.) und gefährliche Hunde, Erteilung von Erlaubnissen zur Haltung von gefährlichen Hunden, Zulassung einer Ausnahme vom Maulkorbzwang
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-184
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Das Wahlamt ist zwischen den Jahren für Wahlvorschlagsträger wie folgt geöffnet:
23.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
27.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
30.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Gebühren:
25,00 bis 100,00 € (Gebühr für Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes / Widerruf einer Erlaubnis gem. Ziffer 14.5.1 des Besonderen Gebührenverzeichnisses der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung vom 11.12.2001 (GVBl. 2002, S. 38, BS 2013-1-38))
5,00 bis 50,00 € (Gebühr für Zulassung einer Ausnahme vom Maulkorbzwang)