Hausnummernvergabe
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Hausnummer ist die Bezeichnung, die ein bestimmtes Gebäude in einer Straße eindeutig identifiziert und dient der Referenzierung. In Deutschland werden die Hausnummern amtlich vergeben.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Hausnummern gut sichtbar am Gebäude anzubringen, so dass Rettungsdienste im Notfall keine Zeit mit der Suche der Adresse verlieren.
Zuständigkeit
- Amt
- Bauamt
- Abteilung
- Bauaufsicht
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-321 bzw. -155
- Telefax
- 06721 184-121
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO |
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
DO | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Damit wir uns bei persönlicher Vorsprache auf das Gespräch und Ihr Anliegen vorbereiten können, empfehlen wir Ihnen eine vorherige Terminvereinbarung.
Wichtig:
Unabhängig davon, ob Sie uns per Mail oder telefonisch kontaktieren, benötigen wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zwingend die vollständige Adresse des Vorhabens (Ort, Straße und Hausnummer) oder die Angabe des Flurstücks und – falls vorhanden – das Aktenzeichen des Vorhabens.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich für Vorhaben im Stadtgebiet von Bingen und seinen Stadtteilen (Bingerbrück, Büdesheim, Kempten, Dromersheim, Dietersheim, Sponsheim und Gaulsheim) zuständig sind.