Grundsteuer
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Rechtsgrundlagen sind das Grundsteuergesetz, die Grundsteuer-Richtlinien, das Bewertungsgesetz und die Abgabenordnung.
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Sach- oder Objektsteuer); steuerberechtigt sind die Gemeinden als Abgabegläubiger.
Steuergegenstand ist der Grundbesitz, wobei hier zwischen Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und Grundsteuer B (für Grundvermögen / sonstige Grundstücke) unterschieden wird.
Die zu zahlende Grundsteuer errechnet sich aus dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag unter Anwendung des im Rahmen der Haushaltssatzung beschlossenen Hebesatzes.
Die Grundsteuerhebesätze betragen in Bingen am Rhein derzeit
- für die Grundsteuer A: 450 %
- für die Grundsteuer B: 465%
Hinweis: Für die aktuell laufende Neuberechnung der Grundsteuermessbeträge ist die Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz zuständig. Allgemeine Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf bingen.de sowie auf den Seiten der Landesfinanzverwaltungen:
Grundsteuer | Bingen am Rhein
Landesamt für Steuern | Grundsteuer (lfst-rlp.de)
Zuständigkeit
- Amt
- Kämmerei
- Abteilung
- Steuerabteilung
- Ansprechpartner
- Beatrix Lippert
- Strasse
- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-230
- Telefax
- 06721 184-233
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Das Wahlamt ist zwischen den Jahren für Wahlvorschlagsträger wie folgt geöffnet:
23.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
27.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
30.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr