Gewerbesteuer
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Rechtsgrundlagen sind das Gewerbesteuergesetz, die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, die Gewerbesteuer-Richtlinien und die Abgabenordnung.
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Sach- oder Objektsteuer); steuerberechtigt sind die Gemeinden als Abgabegläubiger.
Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft.
Die zu zahlende Gewerbesteuer errechnet sich aus dem vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag unter Anwendung des im Rahmen der Haushaltssatzung beschlossenen Hebesatzes.
Der Gewerbesteuerhebesatz in Bingen am Rhein beträgt derzeit 390 %.
Zuständigkeit
- Amt
- Kämmerei
- Abteilung
- Steuerabteilung
- Strasse
- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-231
- Telefax
- 06721 184-233
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Das Wahlamt ist zwischen den Jahren für Wahlvorschlagsträger wie folgt geöffnet:
23.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
27.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
30.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr