Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (siehe Gaststättenerlaubnis) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend und auf Widerruf gestattet werden.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Gewerbeabteilung
- Ansprechpartner
- Cindy Pahlke
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-188
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Das Wahlamt ist zwischen den Jahren für Wahlvorschlagsträger wie folgt geöffnet:
23.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
27.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
30.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs
Gebühren:
nach Zeit- und Sachaufwand