Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Geldspielgeräte
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die gewerbsmäßige Aufstellung von Spielgeräten darf nur an Örtlichkeiten erfolgen, die dafür geeignet sind. Die erforderliche Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes können Sie für das Stadtgebiet Bingen am Rhein mit dem unten stehenden Formular beim Amt für öffentliche Ordnung beantragen.
Antrag Geeignetheit § 33c Abs. 3 Satz 1 GewO
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Ansprechpartner
- Denise Frühauf
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-195
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Das Wahlamt ist zwischen den Jahren für Wahlvorschlagsträger wie folgt geöffnet:
23.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
27.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
30.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr