Fundangelegenheiten
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Gegenstände, die im Gebiet der Stadt Bingen gefunden werden, werden, wenn sie nicht vorher vom Verlierer abgeholt werden, für ein halbes Jahr im Fundbüro aufbewahrt.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
++ Öffnungszeiten an Weihnachten und zwischen den Jahren:
vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 ist die Verwaltung geschlossen.
Das Bürgerbüro öffnet am am 27.12. von 8.30 - 12.00 Uhr
in Notbesetzung für dringende Passangelegenheiten!! ++
Öffnungszeiten:
Mo: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Di: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mi: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Do: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr: 08.30 - 12.00 Uhr
In notwendigen Ausnahmefällen kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Für Änderungen betreffend Ihre Kfz-Zulassung wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung.
Personen, die Gegenstände verloren haben, können sich im Bürgerbüro erkundigen, ob die Sache dort abgegeben wurden. Sollte bei einem Fundgegenstand der Eigentümer ersichtlich sein (z.B. Personalausweis, Kreditkarte etc.), meldet sich das Fundbüro beim Eigentümer.