Festsetzung von Veranstaltungen
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Auf Antrag können, sofern Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen, Veranstaltungen (Spezial- und Jahrmärkte, Floh- und Trödelmärkte, Ausstellungen etc.) nach dem Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) festgesetzt werden.
Die Marktsonntage sowie die verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet Bingen am Rhein werden per Rechtsverordnung zum Jahresende des Vorjahres festgesetzt und veröffentlicht.
Sofern Sie die Durchführung einer Veranstaltung planen, die einer Festsetzung bedarf, nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf und senden uns das ausgefüllte Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Ansprechpartner
- Denise Frühauf
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-195
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Das Wahlamt ist zwischen den Jahren für Wahlvorschlagsträger wie folgt geöffnet:
23.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
27.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
30.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Termine 2024
Für das Jahr 2024 konnten bisher folgende Termine festgesetzt werden:
Marktsonntage mit verkaufsoffenen Sonntagen:
- 07.04.2024
- 16.06.2024
- 13.10.2024
- 27.10.2024
Marktsonntage:
• 14.04.2024
Die Öffnung der Verkaufsstellen wird auf die nachfolgenden Bereiche im Stadtgebiet von Bingen am Rhein begrenzt: Fußgängerzone im Innenstadtbereich, Globusallee im Gewerbepark Bingen-Ost sowie Gustav-Stresemann-Straße im Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein & Grolsheim. Am 13.10.2024 zudem auch auf die Saarlandstraße im Stadtteil Büdesheim.