Festsetzung von Veranstaltungen
Auf Antrag können, sofern Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen, Veranstaltungen (Spezial- und Jahrmärkte, Floh- und Trödelmärkte, Ausstellungen etc.) nach dem Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) festgesetzt werden.
Die Marktsonntage sowie die verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet Bingen am Rhein werden per Rechtsverordnung zum Jahresende des Vorjahres festgesetzt und veröffentlicht.
Sofern Sie die Durchführung einer Veranstaltung planen, die einer Festsetzung bedarf, nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf und senden uns das ausgefüllte Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Ansprechpartner
- Denise Frühauf
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-195
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Termine 2022
Für das Jahr 2022 konnten bisher folgende Termine festgesetzt werden:
Marktsonntage:
• 20.03.2022
• 10.04.2022
• 01.05.2022
• 09.10.2022
Verkaufsoffene Sonntage:
• 20.03.2022
• 03.07.2022
• 09.10.2022
• 30.10.2022
Die Öffnung der Verkaufsstellen wird auf die nachfolgenden Bereiche im Stadtgebiet von Bingen am Rhein begrenzt: Fußgängerzone im Innenstadtbereich, Globusallee im Gewerbepark Bingen-Ost sowie Gustav-Stresemann-Straße im Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein & Grolsheim. Am 09.10.2022 zudem auch auf die Saarlandstraße im Stadtteil Büdesheim.
Ob und wie die vorgenannten Termine aufgrund der Corona-Pandemie durchgeführt werden können, wird sich erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.