Fassadenprogramm
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Fassaden sind das Gesicht einer Stadt
Ein gepflegtes und attraktives Erscheinungsbild und eine gestalterische Aufwertung des Stadtbildes führen zu einer Verbesserung von Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsqualität und kommt somit allen Bürgern zu gute kommen.
Zweck des kommunalen Förderprogramms ist nicht nur die Sicherung, Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden Gebäuden durch die Berücksichtigung historischer Zusammenhänge, sondern auch Weiterentwicklung und nachhaltige Aufwertung unter Bewahrung der Vielfalt an historischen Bauformen und Berücksichtigung des typischen Stadtbildes und denkmalpflegerischer Belange.
Um diese Entwicklung zu unterstützen, hatte die Stadt Bingen daher für die Innenstadt eine Baufibel und Gestaltungsgrundsätze für die Stadtteile erarbeitet und ein kommunales Förderprogramm beschlossen.
Diese Zuschüsse sind eine Unterstützung für den Mehraufwand für private Gestaltungsmaßnahmen, die eine wesentlich gestalterische und ausreichende städtebauliche Aufwertung von erhaltenswerten, städtebaulich bedeutsamen Bauwerken (keine Unterhaltungsarbeiten) darstellen.
Die Stadt Bingen am Rhein, das Land Rheinland-Pfalz und der Bund unterstützen im Rahmen der Städtebauförderprogramme "Aktive Stadtzentren" "Innenstadt Bingen", „Stadtumbau“ „Stadteilzentrum Büdesheim – Am Römer“ und "Soziale Stadt – Investitionen im Quartier" "Bingen-Bingerbrück" das Engagement privater Eigentümer/innen bei der Modernisierung ihrer Immobilie.
Was haben Sie von der Förderung?
Mit Ihrem Engagement leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Werterhaltung und Aufwertung Ihrer Immobilie, Erhöhung der Vermietbarkeit sowie zur attraktiven Gestaltung im Umfeld.
Durch die Vergabe von Fördermitteln werden zudem private Investitionen für die Wohn- und Lebensqualität der Stadtteile angestoßen. Des Weiteren können lokale Handwerksunternehmen von den Maßnahmen profitieren.
Genauere Informationen (z. B. Was wird gefördert? Wie hoch ist die Förderung? Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?) entnehmen Sie dem Informationsblatt zum Fassadenprogramm der Stadt Bingen.
Zuständigkeit
- Amt
- Bauamt
- Abteilung
- Stadtplanung
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-157
- Telefax
- 06721 184-246
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Das Wahlamt ist zwischen den Jahren für Wahlvorschlagsträger wie folgt geöffnet:
23.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
27.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
30.12.2024 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr