Erschließungsbeiträge
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
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Lebensbereich
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen) durch die Stadt erhoben. Die hierfür entstehenden Kosten werden zu 90 % auf die Eigentümer der durch die jeweilige Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke umgelegt. Der typische Fall einer Erschließungsanlage ist die Herstellung einer neuen Straße auf der "grünen Wiese" (Neubaugebiet), um neu gebildete Grundstücke baureif zu machen
Zuständigkeit
- Amt
- Stadtwerke
- Abteilung
- Stadtwerke Veranlagungsstelle
- Strasse
- Saarlandstraße 364
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 9707-69
- Telefax
- 06721 9707-50
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO |
14:00 - 18:00 Uhr |