Elternbeiträge (Kita und Hort)
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Elternbeitäge für die Betreuung von Kindern unter 2 Jahren sowie im Hort werden vom Landkreis festgesetzt und durch die Stadt Bingen am Rhein erhoben.
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Zuständigkeit
- Abteilung
- Kindertagesstätten
- Ansprechpartner
- Tanja Viehmann
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-105
- Telefax
- 06721 184-222
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO | 08:30 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
MI | 08:30 – 12:00 Uhr |
FR | 08:30 – 12:00 Uhr |
DI u. DO | geschlossen |
sowie nach Vereinbarung