Bürgergeld / Sozialgeld und Eingliederung in die Arbeit
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Vermittlung von Arbeit suchenden Personen und Auszahlung des Bürgergelds
Zuständigkeit
- Name
- Jobcenter Mainz-Bingen
- Strasse
- Konrad-Adenauer-Straße 3
- PLZ / Ort
- 55218 Ingelheim
- Allgemeine Sprechzeiten
- Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
- Telefon
- 06132 787-6000
- Telefax
- 06132 787-6099
- Internet
- http://www.jobcenter.mainz-bingen.de
Der Landkreis Mainz-Bingen übernimmt diese Aufgabe ab 1. Januar 2011.