Bestattungswesen
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Die Stadt Bingen unterhält 8 Stadtteilfriedhöfe, 1 Ehrenfriedhof in Bingen-Dietersheim und 3 Judenfriedhöfe.
Die Stadtteilfriedhöfe dienen der Bestattung derjenigen Personen, die
- bei ihrem Tode Einwohner der Stadt Bingen waren
- oder 20 Jahre ununterbrochen ihren 1. Wohnsitz in Bingen am Rhein hatten.
Die Bestattung einer anderen in der Stadt Bingen verstorbenen oder tot aufgefundenen Person ist zuzulassen, wenn diese keinen festen Wohnsitz hatte, ihr Wohnsitz unbekannt war, oder ihre Überführung an den Wohnsitz unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde.
Die Bestattung ortsfremder Personen bedarf der Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Zuständigkeit
- Amt
- Servicebetrieb
- Abteilung
- Friedhofsverwaltung
- Ansprechpartner
- Marieluise Praß
- Strasse
- Waldstraße 50
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon 2
- 06721 184 621
- Telefon
- 06721 184-621
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 07:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
MI | nachmittags geschlossen |
Formulare und Merkblätter
Bestattungswesen - Antrag Erdbestattung Friedhöfe
PDF, 0,06 MB
Bestattungswesen - Antrag Urnenbestattung Friedhöfe
PDF, 0,07 MB
Gebührensatzung Friedhöfe 2014
PDF, 2,02 MB