Baumfällungen
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Das Fällen eines Baumes bedarf der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Untere Naturschutzbehörde.
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Zuständigkeit
- Name
- Kreisverwaltung Mainz-Bingen
- Strasse
- Georg-Rückert-Straße 11
- PLZ / Ort
- 55218 Ingelheim
- Telefon
- 06132 787-0
- Telefax
- 06132 787 1122
- Internet
- http://www.mainz-bingen.de
- kreisverwaltung(at)mainz-bingen.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Fr: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr