Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne), Erhaltungssatzungen
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Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland. Sie wird zweistufig in amtlichen Verfahren vollzogen, die im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt sind. Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt (§§ 5-7 BauGB). In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt (§§ 8-10 BauGB). Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen (sofern nicht nach Maßgabe der Bauordnungen der Länder sog. Genehmigungfreistellungsverfahren durchgeführt werden).
Artikel Bauleitplanung. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 2. August 2007, 20:36 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bauleitplanung&oldid=35112625 (Abgerufen: 31. August 2007, 18:45 UTC)
Das Erstellen der Bauleitpläne, Auskünfte zur Bauleitplanung und Auskünfte zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben sind Aufgabe der Stadtplanungsabteilung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/bauleitplanung.
Zuständigkeit
- Amt
- Bauamt
- Abteilung
- Stadtplanung
- Ansprechpartner
- Dagmar Leitner
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-157
- Telefax
- 06721 184-121
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
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