Ausländerangelegenheiten
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Grundsätzlich ist für dieses Aufgabengebiet die Kreisverwaltung zuständig. Im Bürgerbüro werden jedoch diverse Vorarbeiten erledigt wie das Abklären des Meldeverhältnisses in Verbindung mit der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Verlängerung einer Erlaubnis.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Mo: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Di: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mi: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Do: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr: 08.30 - 12.00 Uhr
In notwendigen Ausnahmefällen kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Für Änderungen betreffend Ihre Kfz-Zulassung wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung.
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Als Identitätsnachweis ist das ausländische Dokument (Paß) sowie die Aufenthaltserlaubnis (wenn schon vorhanden) vorzulegen.
Weitere Infos
Die abschließende Bearbeitung Ihrer Anträge erfolgt durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein, Tel. 06132 787-0, Zentralfax 06132 787-1122.