Ausgleichsbeträge
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Die Stadt führt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Altstadt Bingen" Ordnungsmaßnahmen durch, die zu einer Erhöhung des Bodenwerts der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke führen. Die Eigentümer dieser Grundstücke haben zur Finanzierung der Sanierung einen Ausgleichsbetrag an die Stadt zu entrichten, der der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung entspricht.
Zuständigkeit
- Amt
- Stadtwerke
- Abteilung
- Stadtwerke Veranlagungsstelle
- Strasse
- Saarlandstraße 364
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 9707-69
- Telefax
- 06721 9707-50
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO |
14:00 - 18:00 Uhr |