Ausbildungsförderung
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
- Auslandsförderung
- Meister-BAföG
- Schülerförderung
Zuständigkeit
- Name
- Kreisverwaltung Mainz-Bingen
- Strasse
- Georg-Rückert-Straße 11
- PLZ / Ort
- 55218 Ingelheim
- Telefon
- 06132 787-0
- Telefax
- 06132 787 1122
- Internet
- http://www.mainz-bingen.de
- kreisverwaltung(at)mainz-bingen.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Fr: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt. Das sog. Meister-BAföG, mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften finanziell gefördert wird, ist nicht im Bundesausbildungsförderungsgesetz, sondern im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt.
Artikel Bundesausbildungsförderungsgesetz. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 23. August 2007, 15:01 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bundesausbildungsf%C3%B6rderungsgesetz&oldid=35880649 (Abgerufen: 30. August 2007, 21:25 UTC)