Anschlussbeiträge
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Die Stadt betreibt ein aufwändiges Leitungsnetz zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Baugrundstücke und erweitert dieses Netz nach den Anforderungen der städtebaulichen Planung. An den Erweiterungskosten müssen sich die Grundstückseigentümer beteiligen, die ihr Baugrundstück an die Wasserversorgungseinrichtung bzw. Kanalisation anschließen können. Typischer Fall ist auch hier die Herstellung von Wasser- und Kanalleitungen innerhalb eines Neubaugebietes, um die dortigen Grundstücke bebaubar zu machen.
Zuständigkeit
- Amt
- Stadtwerke
- Abteilung
- Stadtwerke Veranlagungsstelle
- Strasse
- Saarlandstraße 364
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 9707-69
- Telefax
- 06721 9707-50
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO |
14:00 - 18:00 Uhr |