An-, Ab- und Ummeldung von Wohnsitzen
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
An- und Ummeldungen sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Wohnungswechsel durchzuführen, ansonsten kann es durch die Meldebehörde zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen kommen.
Abmeldungen sind nur bei einem Wegzug ins Ausland oder nach Unbekannt vorzunehmen.
Die Meldungen sind grundsätzlich persönlich, in Ausnahmefällen durch Bevollmächtigte vorzunehmen.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Mo: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Di: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mi: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Do: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr: 08.30 - 12.00 Uhr
In notwendigen Ausnahmefällen kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Für Änderungen betreffend Ihre Kfz-Zulassung wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung.
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Ausweisdokumente, Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren:
Grundsätzlich gebührenfrei