Altes Rathaus - Vermietung
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Das Alte Rathaus in der Burgstraße 2 in Bingen-Büdesheim verfügt über einen Saal, der insbesondere für Familienfeiern, Hochzeiten usw. mit bis zu 70 Personen geeignet ist.
Bitte geben Sie bei der Anfrage unbedingt an, welchen Saal Sie mieten möchten, da neben dem alte Rathaus auch das Kulturzentrum und weitere Säle angemietet werden können.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Gebäudewirtschaft - Wohnungvergabe
- Ansprechpartner
- Annette Welzel
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-152
- Telefax
- 06721 184-121
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO, MI und FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Terminanfragen und vorsorgliche Reservierungen sind telefonisch möglich, die Anmietung der Räume muss schriftlich erfolgen. Kurzes, formloses Anschreiben genügt. (Beginn und Ende der Veranstaltung, Art der Veranstaltung (Konzert, Familienfeier usw.), Anschrift und Telefonnr.).
Die Saalbenutzungsgebühr ist im Voraus zu zahlen. Erst nach Zahlung der Saalbenutzungsgebühr wird der für die Belegung der Räumlichkeiten erforderliche Saalbenutzungsvertrag ausgefertigt.
Eine eventuell erforderliche Schankerlaubnis ist rechtzeitig bei dem Ordnungsamt der Stadt Bingen, Ämterhaus, Rochusallee 2, zu beantragen.
Die Anmeldung und Zahlung der Vergnügungssteuer ist von dem Veranstalter bei dem Steueramt der Stadt Bingen, Burg Klopp, vorzunehmen.
Die Säle, die Toilettenanlagen sowie die weiter in Anspruch genommenen Räume sind nach Ende der Veranstaltung besenrein zu hinterlassen und einer bevollmächtigten Person ordnungsgemäß zu übergeben.
Miete pro Tag:
Saalmiete inkl. Küchenbenutzung: 125,00 €
(Vermietung nur mit Küche möglich!!!)
Belegung Hof: 150,00 €
Sofern nach der Veranstaltung keine Beschädigungen festgestellt werden, wird die Kaution zurück überwiesen.